Kondensatentsorgung

Sicher - Umweltfreundlich - Wirtschaftlich

Im § 7a des Wasserhaushaltsgesetzes sind die Rechtsvorschriften zur Nutzung der Gewässer festgeschrieben. Die Einleitung von Kompressorkondensaten ohne geeignete Aufbereitung ist verboten. Der Gesetzgeber schreibt hier eine mindestens den „ allgemeinen anerkannten Regeln der Technik“ entsprechende Aufbereitung vor. Für Kohlenwasserstoffe, als Leitparameter für Mineralöle, bedeutet dies eine Reduktion auf höchstens 20 mg/l. Regional können diese Werte auch deutlich niedriger angesetzt sein. Verstöße sind mit empfindlichen Strafen für Unternehmen und deren verantwortliche Personen verbunden.

„Entsorgen lassen“ ist Technik von gestern!

Kostengünstiger ist es, das anfallende Kondensat an Ort und Stelle zu entsorgen.

Hierfür bieten wir Ihnen an:

  • Elektronische Kondensatableiter
    Für die Ableitung des anfallenden Kondensates am Entstehungsort und die Zuführungtl_files/mattei/ArtikelBilder/Matteidrain200.jpg desselben zu einem Öl-Wasser Trenner

 

 

 

  • Öl-Wasser Trennertl_files/mattei/ArtikelBilder/MOS_grande.jpg
    Für die Trennung des angefallenen Kondensates. Verschiedene Größen für unterschiedliche Kompressorleistungen lieferbar.

 

     

Wir beraten Sie gerne bei der Auslegung der Geräte zur Kondensatentsorgung.
Bitte sprechen Sie uns an!

NEWS

Wie die Zeit vergeht!

01.09.09

10 Jahre sind nun seit der Gründung von Mattei Kompressoren Deutschland GmbH in Waiblingen vergangen.

Weiterlesen …


ENERGIEEINSPARUNG noch größer geschrieben

15.07.09

Wir haben unsere Baureihen Optima und Maxima leistungsmäßig nach oben erweitert.

Weiterlesen …


Die Einstiegsklasse Serie 100

16.08.07

Mattei hat seine Produktreihen mit der Serie 100 nach unten erweitert. Wir bieten in diesem Segment nun eine echte Alternative zum Kolbenkompressor.

Weiterlesen …


ANMELDUNG
 
FEEDBACK

Herr G.K. aus Darmstadt


Herr W.L. aus Augsburg


Lesen Sie mehr