Kondensatentsorgung
Sicher - Umweltfreundlich - Wirtschaftlich
Im § 7a des Wasserhaushaltsgesetzes sind die Rechtsvorschriften zur Nutzung der Gewässer festgeschrieben. Die Einleitung von Kompressorkondensaten ohne geeignete Aufbereitung ist verboten. Der Gesetzgeber schreibt hier eine mindestens den „ allgemeinen anerkannten Regeln der Technik“ entsprechende Aufbereitung vor. Für Kohlenwasserstoffe, als Leitparameter für Mineralöle, bedeutet dies eine Reduktion auf höchstens 20 mg/l. Regional können diese Werte auch deutlich niedriger angesetzt sein. Verstöße sind mit empfindlichen Strafen für Unternehmen und deren verantwortliche Personen verbunden.
„Entsorgen lassen“ ist Technik von gestern!
Kostengünstiger ist es, das anfallende Kondensat an Ort und Stelle zu entsorgen.
Hierfür bieten wir Ihnen an:
- Elektronische Kondensatableiter
Für die Ableitung des anfallenden Kondensates am Entstehungsort und die Zuführung
desselben zu einem Öl-Wasser Trenner
- Öl-Wasser Trenner

Für die Trennung des angefallenen Kondensates. Verschiedene Größen für unterschiedliche Kompressorleistungen lieferbar.
Wir beraten Sie gerne bei der Auslegung der Geräte zur Kondensatentsorgung.
Bitte sprechen Sie uns an!
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